SCHON GEWUSST
Rechnungen vom Handwerker sind für Sie steuerlich absetzbar. Sie erhalten staatliche Förderung auf die Arbeitskosten, sowie die anteilige Mehrwertsteuer. Es können 20% von max. 6000 Euro jährlich abgesetzt werden. Dies entspricht einer Summe von 1200 Euro.
BEGÜNSTIGTE LEISTUNGEN VOM STAAT
Alle handwerklichen Leistungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die für Ihre eigene Wohnung in Auftrag gegeben werden, können Mieter oder Eigentümer steuerlich absetzen. Darunter fallen folgende Tätigkeiten wie z.B.
• Modernisierung von Badezimmer
• Beseitigung kleiner Schäden
• Erneuerung von Bodenbelägen
